Weitergabe von Meldedaten |
Dokumentart: | Vorlage | ||
Vorlage: | B 245 | ||
Datum: | 17.05.2013 (letzte Aktualisierung des Sachstandes: 28.08.2013) |
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 17.05.2013, B
245
Betreff:
Weitergabe von Meldedaten
Vorgang:
A 297/13 Piraten
Zu Frage 1
Pro Jahr werden rund 200.000 schriftliche Auskünfte aus dem Melderegister erteilt. An Behörden werden auch telefonische Auskünfte erteilt, welche jedoch nicht statistisch erfasst werden.
Zu Frage 2
Anfragen auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft werden nur abgelehnt, wenn eine Auskunftssperre gemäß § 34 Abs. 5 HMG besteht und durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für die angefragte Person entstehen würde. Diese Fälle werden nicht statistisch erfasst.
Zu Frage 3
Es besteht jeweils die folgende Anzahl an Widersprüchen gegen die Weitergabe von Meldedaten:
- gegenüber einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, der man nicht selbst, aber der ein Familienmitglied angehört: 15.142
- Sperre für Alters- und Ehejubiläumsdaten: 23.013
- gegenüber Adressbuchverlagen: 3.524
- gegenüber Parteien und ähnlichen Trägern von Abstimmungen: 24.221
- gegen Direktwerbung / Recht auf informationelle Selbstbestimmung: 5.801
- gegen Internetauskunft: 10.094
- gegenüber dem Bundesamt für Wehrverwaltung: 2.729
Zu Frage 4
Die Einnahmen durch Verwaltungsgebühren für Melderegisterauskünfte betragen zwischen 460.000 und 500.000 pro Jahr.
Zu Frage 5
Nein.
Zu Frage 6
Ja, es gibt für Hessen den sogenannten Polizeipool. Jede hessische Meldebehörde liefert dafür entsprechende Daten.
Zu Frage 6 a
Dies ist dem Magistrat nicht bekannt.
Zu Frage 7
Die Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister ist ein Teil der Gesamtaufgabe des Bürgeramtes, mit der nahezu alle Mitarbeiter anteilig befasst sind. Die Auskunftserteilung erfolgt auf schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Antrag und ist im Einzelfall unterschiedlich aufwändig. Es kann folglich kein Personalaufwand allein für diesen Teilbereich beziffert werden.
Zu Frage 8
Siehe Antwort zu Frage 7.
Zu Frage 9
a) einfache Melderegisterauskünfte: automatisierte Auskünfte 4,50 , durch die Meldebehörde erteilte Auskünfte 8,00
b) erweiterte Melderegisterauskünfte: 8,00
c) Archivauskünfte: 30,00
d) Melderegisterauskünfte an öffentlich-rechtliche Träger: automatisierte Auskünfte 4,50 , durch die Meldebehörde erteilte Auskünfte 8,00 (soweit keine Gebührenfreiheit besteht)
e) an Parteien: 150,00
f) an Presse und Rundfunk: 8,00
g) an eingetragene öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften: gebührenfrei
h) an die Schufa: automatisierte Auskünfte 4,50 , durch die Meldebehörde erteilte Auskünfte 8,00
i) an Inkassounternehmen: 8,00
j) an Strafverfolgungsbehörden: gebührenfrei
Zu Frage 10
a) einfache Melderegisterauskünfte: nein
b) erweiterte Melderegisterauskünfte: nein
c) Archivauskünfte: nein
d) Melderegisterauskünfte an öffentlich-rechtliche Träger: nein
e) an Parteien: nein
f) an Presse und Rundfunk: nein
g) an eingetragene öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften: nein
h) an die Schufa: nein
i) an Inkassounternehmen: nein
j) an Strafverfolgungsbehörden: nein
Zu Frage 11
a) einfache Melderegisterauskünfte: wird statistisch nicht separat erfasst
b) erweiterte Melderegisterauskünfte: wird statistisch nicht separat erfasst
c) Archivauskünfte: wird statistisch nicht separat erfasst
d) Melderegisterauskünfte an öffentlich-rechtliche Träger: wird statistisch nicht separat erfasst
e) an Parteien: 1
f) an Presse und Rundfunk: wird statistisch nicht separat erfasst
g) an eingetragene öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften: wird statistisch nicht separat erfasst
h) an die Schufa: keine
i) an Inkassounternehmen: wird statistisch nicht separat erfasst
j) an Strafverfolgungsbehörden: wird statistisch nicht separat erfasst
Zu Frage 11a
a) einfache Melderegisterauskünfte: wird statistisch nicht separat erfasst
b) erweiterte Melderegisterauskünfte: monatlich zwischen 80 und 150
c) Archivauskünfte: monatlich durchschnittlich ca. 100 von privaten Antragstellern, von Behörden gestellte Anfragen werden statistisch nicht erfasst
d) Melderegisterauskünfte an öffentlich-rechtliche Träger: keine
e) an Parteien: 1
f) an Presse und Rundfunk: wird statistisch nicht separat erfasst
g) an eingetragene öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften: keine
h) an die Schufa: keine
i) an Inkassounternehmen: wird statistisch nicht separat erfasst
j) an Strafverfolgungsbehörden: keine
Zu Frage 12
a) einfache Melderegisterauskünfte: wird statistisch nicht separat erfasst
b) erweiterte Melderegisterauskünfte: wird statistisch nicht separat erfasst
c) Archivauskünfte: wird statistisch nicht separat erfasst
d) Melderegisterauskünfte an öffentlich-rechtliche Träger: wird statistisch nicht separat erfasst
e) an Parteien: 1
f) an Presse und Rundfunk: wird statistisch nicht separat erfasst
g) an eingetragene öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften: wird statistisch nicht separat erfasst
h) an die Schufa: keine
i) an Inkassounternehmen: wird statistisch nicht separat erfasst
j) an Strafverfolgungsbehörden: wird statistisch nicht separat erfasst
Zu Frage 12a
a) einfache Melderegisterauskünfte: wird statistisch nicht separat erfasst
b) erweiterte Melderegisterauskünfte: monatlich zwischen 40 und 75
c) Archivauskünfte: monatlich durchschnittlich ca. 100
d) Melderegisterauskünfte an öffentlich-rechtliche Träger: keine
e) an Parteien: 1
f) an Presse und Rundfunk: wird statistisch nicht separat erfasst
g) an eingetragene öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften: keine
h) an die Schufa: keine
i) an Inkassounternehmen: wird statistisch nicht separat erfasst
j) an Strafverfolgungsbehörden: keine
Zu Frage 13
a) einfache Melderegisterauskünfte: ca. 3-5 Tage
b) erweiterte Melderegisterauskünfte: ca. 3-5 Tage
c) Archivauskünfte: ca. 3-5 Tage
d) Melderegisterauskünfte an öffentlich-rechtliche Träger: ca. 3-5 Tage
e) an Parteien: ca. 2 Wochen
f) an Presse und Rundfunk: ca. 3-5 Tage
g) an eingetragene öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften: ca. 3-5 Tage
h) an die Schufa: entfällt
i) an Inkassounternehmen: ca. 3-5 Tage
j) an Strafverfolgungsbehörden: ca. 3-5 Tage
Zu Frage 14
a) einfache Melderegisterauskünfte: 0, da keine Nachweise erforderlich
b) erweiterte Melderegisterauskünfte: monatlich zwischen 40 und 75
c) Archivauskünfte: 0, da keine Nachweise erforderlich
d) Melderegisterauskünfte an öffentlich-rechtliche Träger: 0, da keine Nachweise erforderlich
e) an Parteien: 0
f) an Presse und Rundfunk: 0, da keine Nachweise erforderlich
g) an eingetragene öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften: 0, da keine Nachweise erforderlich
h) an die Schufa: 0
i) an Inkassounternehmen: 0, da keine Nachweise erforderlich
j) an Strafverfolgungsbehörden: 0, da keine Nachweise erforderlich
Zu Frage 15
a) einfache Melderegisterauskünfte: wird statistisch nicht separat erfasst
b) erweiterte Melderegisterauskünfte: monatlich zwischen 40 und 75
c) Archivauskünfte: monatlich durchschnittlich ca. 100
d) Melderegisterauskünfte an öffentlich-rechtliche Träger: keine
e) an Parteien: keine
f) an Presse und Rundfunk: wird statistisch nicht separat erfasst
g) an eingetragene öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften: keine
h) an die Schufa: entfällt
i) an Inkassounternehmen: alle
j) an Strafverfolgungsbehörden: keine
Zu Frage 16
a) einfache Melderegisterauskünfte: nein
b) erweiterte Melderegisterauskünfte: nur bei privaten Empfängern
c) Archivauskünfte: nein
d) Melderegisterauskünfte an öffentlich-rechtliche Träger: nein
e) an Parteien: nein
f) an Presse und Rundfunk: nein
g) an eingetragene öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften: nein
h) an die Schufa: nein
i) an Inkassounternehmen: nein
j) an Strafverfolgungsbehörden: nein
Zu Frage 17
Auskünfte werden an verschiedene Behörden von Kommunen, Land und Bund erteilt.
Zu Frage 18
Nur die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD).
Zu Frage 18a
Nein.
Zu Frage 18b
Nein (siehe Antwort zu Frage 18a).
Zu Frage 19
Bei Einzelanfragen nach Melderegisterauskünften wird nicht erfasst, an wen die Auskunft erteilt wird. Die genannten Institutionen stellen aber nur in sehr geringem Umfang Anfragen auf Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister, da der Hessische Rundfunk bzw. der von ihm beauftragte ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (vormals GEZ) nach der Hessischen Landesmeldedatenübermittlungsverordnung regelmäßig Datenübermittlungen im Falle der Anmeldung, Abmeldung oder des Todes von volljährigen Einwohnerinnen und Einwohnern erhält.
Zu Frage 20
Es wurden Melderegisterauskünfte an den Evangelischen Regionalverband, den Katholischen Gesamtverband und die Jüdische Gemeinde Frankfurt am Main erteilt.
Zu Frage 20 a
Dies wird statistisch nicht erfasst.
Zu Frage 21
Siehe Antwort zu Frage 6. Ob außer der Polizei noch andere Strafverfolgungsbehörden Zugriff auf den Polizeipool haben, ist dem Magistrat nicht bekannt.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
06.02.2013, A 297
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit
Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 22.05.2013
Beratungsergebnisse:
21. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 01.07.2013, TO I, TOP
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Beschluss: | nicht auf TO | ||
Die Vorlage B 245
dient zur Kenntnis. | |||
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CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER |
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15. Sitzung der KAV am 26.08.2013, TO
II, TOP 58
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Beschluss: | |||
Die Vorlage B 245 dient zur Kenntnis. |
Beschlussausfertigung(en):
§ 3313, 21. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit vom 01.07.2013
Aktenzeichen: 12 2