S A C H S T A N D :
Frage vom 07.10.2016, F 224
Betreff:
Ich frage den Magistrat:
Wie hoch ist bei den im Stadtentwicklungskonzept für Wohnungsbau und Mischgebiete vorgesehenen landwirtschaftlichen Flächen jeweils der Anteil an bisher genutzten Flächen für Nahrungsmittel, Futterproduktion, Grünland und Biomasse?
Antwort des Magistrats:
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 22.05.2014 den Magistrat mit Beschluss § 4542 beauftragt, ein integriertes Stadtentwicklungskonzept zu erarbeiten.
Das Konzept befindet sich noch in der Erarbeitung. Dazu finden im November 2016 in den Stadtteilen Regionalkonferenzen und ein Fachforum statt. Im Zuge der dezernatsübergeifenden Erarbeitung des Konzepts werden Flächen identifiziert, die sich für eine Bebauung eignen - Innenentwicklung, Arrondierung, Außenentwicklung. Da die einzelnen Flächen für künftige Wohn- oder Mischnutzung noch nicht festgelegt sind, können derzeit noch keine näheren Aussagen zur möglichen Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen getroffen werden.
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Pearl Hahn
Vertraulichkeit: Nein