| Abschließende Gesundheitsuntersuchungen zum Störfall Höchst von 1993 |
| Dokumentart: | Vorlage | ||
| Vorlage: | M 245 | ||
| Datum: | 22.12.2006 (letzte Aktualisierung des Sachstandes: 04.08.2017) | ||
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 22.12.2006, M
245
Betreff:
Abschließende Gesundheitsuntersuchungen zum Störfall Höchst von 1993
Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom 16.11.2006, § 1034 (OA 74)
Schreiben des Magistrats vom 16.01.2007 zur Aufhebung der Vertraulichkeit
1. Es dient zur Kenntnis, dass die Beauftragung des Bremer Institutes für Sozial- und Präventivmedizin (BIPS) aufgrund der geltenden Vergabevorschriften nicht erfolgen kann und das laufende Vergabeverfahren abzuschließen ist.
2. Zur Begleitung des Gutachtens kann der Magistrat einen unabhängigen Experten beauftragen.
3. Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Gesundheitsuntersuchungen über das Ergebnis.
Begründung:
A Zielsetzung
Der Magistrat setzt den Auftrag der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2005 (§ 8572) zu der abschließenden Gesundheitsuntersuchung zum Störfall Höchst unter Anwendung und Einhaltung geltenden Rechts (Vergaberecht, Hessisches Datenschutzgesetz) umgehend nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu dieser Vorlage um.
B Alternativen
keine
C Lösung
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2005 wurde der Magistrat beauftragt, BIPS mit der Durchführung einer abschließenden Gesundheitsuntersuchung zum Störfall Höchst zu beauftragen:
- Adressrecherche (Adress-Follow-Up) und Vitalstatuserhebung
- Analyse der Sterblichkeit (Mortalitätsstudie) einschließlich Auswertung und Berichtslegung.
Auf der Grundlage dieses Beschlusses legte das Bremer Institut für Sozial und Präventivmedizin (BIPS) ein Angebot vor, das eine Auswertung von Daten der im Melderegister erfassten Personen (ca. 20.000 Adressen) vorsah. Es dient zur Kenntnis, dass Daten der Personen, die die Fragebögen des BIPS bei der ersten Untersuchung in den Neunziger Jahren ausgefüllt und ihre Einwilligung zu weiteren Untersuchungen gegeben haben (ca. 6.600 Personen/Expositionsregister), in dem Design/Angebot des BIPS nicht enthalten waren. Auf der Basis des von BIPS vorgelegten Angebotes wurden die Vertragsverhandlungen geführt. Vor dem Hintergrund des Auftrags abschließender Gesundheitsuntersuchungen war aufgrund der Vorgaben des Hessischen Datenschutzbeauftragten u. a. die Vernichtung der personenbezogenen Daten nach Beendigung der Untersuchung gefordert. BIPS teilte mit, dass es sich vor diesem Hintergrund nicht in der Lage sehe, die Untersuchung durchzuführen. Mangels verwertbarer Angebote wurde daraufhin ein Teilnahmewettbewerb mit anschließender freihändiger Vergabe eingeleitet.
Hierüber wurden sowohl das BIPS, als auch der Gesundheitsausschuss in den Sitzungen am 12.09.2005 und 26.09.2005 sowie die Öffentlichkeit und die Bürgerinitiativen im Rahmen des Gesprächskreises Höchster Nachbarn am 22.09.2005 informiert.
Der Teilnahmewettbewerb zur "Abschlussuntersuchung zum Störfall Höchst in 1993" wurde am 27.09.2005 publiziert. Demnach sollen Untersuchungen mit folgendem Inhalt durchgeführt werden:
"Adressrecherche (Adress-Follow-Up) und Ermittlung des Vitalstatus von damaligen Bewohnern, die inzwischen außerhalb von Frankfurt am Main wohnen
Analyse der Sterblichkeit (Mortalitätsstudie), Auswertung und Berichtlegung."
Bedingungen:
"die Einhaltung und Gewährleistung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen
etwaige Publikationen und die Öffentlichkeitsarbeit behält sich die Auftraggeberin vor."
Die fristgerecht eingereichten Bewerbungen wurden geprüft. Mangels Erfüllung der im Teilnahmewettbewerb dargelegten Bedingungen war BIPS vom weiteren Verfahren auszuschließen.
Die geeigneten Bieter wurden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Gleichzeitig wurde BIPS seitens der Stadt informiert, dass es nicht berücksichtigt werden konnte. Bis heute liegt dem Magistrat keine Antwort des BIPS auf die Mitteilung dieses Sachverhalts vor.
Nach Auswertung der eingegangenen Angebote hat die Magistratsvergabe-Kommission am 12.07.2006 beschlossen, welchem Bieter der Zuschlag zu erteilen ist.
Der Auftrag ist innerhalb von 18 Monaten nach Beauftragung abzuschließen.
Der Magistrat hat bereits mit Einleitung des Verfahrens verbindlich die Absicht zur Beauftragung der Abschlussuntersuchung erklärt. Angesichts des Vorhandenseins verwertbarer Angebote und mangels schwerwiegender Gründe für eine Aufhebung der Ausschreibung (§ 26 VOL/A) ist das eingeleitete Vergabeverfahren auf der Grundlage geltenden Vergaberechts durch Zuschlag an einen der Bieter abzuschließen.
Das Vergaberecht sieht während eines laufenden Vergabeverfahrens keine Informationen an nicht unmittelbar an dem Verfahren Beteiligte vor. Über diese vergaberechtliche Situation wurde der Gesprächskreis Höchster Nachbarn mit Schreiben vom 10.11.2005, 05.12.2005 und 16.02.2006 informiert.
Die mit OA 74 geforderte zusätzliche Beauftragung des BIPS kann nicht vorgenommen werden, da BIPS nicht bereit ist, die Untersuchung zu den von der Stadt vorgegebenen Bedingungen durchzuführen. Sie ist darüber hinaus nicht notwendig, da die im Teilnahmewettbewerb ausgeschriebene Untersuchung mit dem vom BIPS vorgeschlagenen Design übereinstimmt und eine Doppelbeauftragung insofern auch gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit verstoßen würde.
D Kosten
Für die Durchführung der Untersuchung stehen Mittel in Höhe von 200.000 zur Verfügung.
Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
25.01.2007, NR 289
Antrag vom
14.01.2007, OF 343/6
(nicht öffentlich)
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
21.12.2004, NR 1652
Antrag vom
16.11.2005, NR 2123
Anregung vom
27.06.2006, OA 74
Vortrag des
Magistrats vom 05.03.2010, M 40
Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Haupt- und
Finanzausschuss
Beratung im Ortsbeirat: 6
Versandpaket:
03.01.2007
Beratungsergebnisse:
8. Sitzung des OBR 6
am 16.01.2007, TO I, TOP 1
|
|
|
|
|
| Beschluss: | |||
| 1. |
Der Vorlage M 245 wird zugestimmt. | ||
| 2. |
Die Vorlage OF 343/6 wird abgelehnt. | ||
|
| |||
|
zu 1. | CDU und SPD gegen GRÜNE und LINKE.WASG (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP | ||
| zu 2. | CDU gegen GRÜNE und LINKE.WASG (= Annahme) bei Enthaltung SPD und FDP | ||
7. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 25.01.2007, TO I, TOP 30
|
|
|
|
|
| Bericht: | TO II | ||
| Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: | |||
| Die Beratung der Vorlage M 245 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | |||
|
| |||
|
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF |
|||
8. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 30.01.2007, TO II, TOP 23
|
|
|
|
|
| Bericht: | TO II | ||
| Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: | |||
| Die Beratung der Vorlage M 245 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | |||
|
| |||
|
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF |
|||
9. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2007, TO II, TOP 42
|
|
|
|
|
| Beschluss: | |||
| 1. |
Die Beratung der Vorlage M 245 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
|
2. | Die Beratung der Vorlage NR 289 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
|
| |||
|
zu 1. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF | ||
| zu 2. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF |
||
8. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 22.02.2007, TO I, TOP 116
|
|
|
|
|
| Bericht: | TO II | ||
| Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: | |||
| 1. |
Die Beratung der Vorlage M 245 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
|
2. | Die Beratung der Vorlage NR 289 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
|
| |||
|
zu 1. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF | ||
| zu 2. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF |
||
9. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 27.02.2007, TO II, TOP 8
|
|
|
|
|
| Bericht: | TO II | ||
| Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: | |||
| 1. |
Die Beratung der Vorlage M 245 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
|
2. | Die Beratung der Vorlage NR 289 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
|
| |||
|
zu 1. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG | ||
| zu 2. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG | ||
10. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2007, TO II, TOP 22
|
|
|
|
|
| Beschluss: | |||
| 1. |
Die Beratung der Vorlage M 245 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
|
2. | Die Beratung der Vorlage NR 289 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
|
| |||
|
zu 1. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF | ||
| zu 2. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF |
||
9. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 22.03.2007, TO I, TOP 7
|
|
|
|
|
| Bericht: | TO II | ||
| Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: | |||
| 1. |
Der Vorlage M 245 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. | ||
| 2. |
Die Vorlage NR 289 wird abgelehnt. | ||
|
| |||
|
zu 1. | CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG und BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) |
||
| zu 2. | CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und BFF (= Annahme) | ||
|
| |||
10. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 27.03.2007, TO II, TOP 6
|
|
|
|
|
| Bericht: | TO II | ||
| Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: | |||
| 1. |
Der Vorlage M 245 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. | ||
| 2. |
Die Vorlage NR 289 wird abgelehnt. | ||
|
| |||
|
zu 1. | CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) | ||
| zu 2. | CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und BFF (= Annahme) | ||
11. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 29.03.2007, TO I, TOP 8
|
|
|
|
|
| Beschluss: | |||
| 1. |
Der Vorlage M 245 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. | ||
| 2. |
a)
Die Vorlage NR 289 wird abgelehnt. | ||
|
| |||
| zu 1. | CDU, GRÜNE und REP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG, BFF, NPD und E.L. (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) | ||
| zu 2. | zu a) CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG, BFF, NPD und E.L. (= Annahme) | ||
Beschlussausfertigung(en):
§ 1372, 9. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2007
§ 1501, 10. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2007
§ 1635, 11. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 29.03.2007
Aktenzeichen: 53 0