Fragestunden der Stadtverordnetenversammlung

Für die Plenarsitzungen der Stadtverordnetenversammlung wird eine Fragestunde vorgesehen. In dieser Fragestunde kann jede/jeder Stadtverordnete an den Magistrat über Gegenstände aus dessen Geschäftsbereich Fragen stellen. Der Magistrat hat diese mündlichen Anfragen der Stadtverordneten zu beantworten.

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